Kategorie 1: Kontakt
Kategorie 2: Familium®
Kategorie 3: Regionalpartnerschaft
Kategorie 4: Familium®- Familien
Kategorie 5: Familium®- Versorgungwerk
Q. Wie erreiche ich Familium®?
A. Hier geht’s zu den Kontaktdaten
Q. Wer steckt hinter Familium®?
A. Familium® ist ein Gründungsprojekt von folgenden Unternehmen:
Q. Was ist Familium®?
A. Familium® ist eine Dachorganisation, welche ausschließlich die Interessen der im Angebot der Familienanalogen Wohnformen tätigen und lebenden Menschen vertritt. Ins besonders die in Pflegefamilien, Erziehungsstellen und Sozialpädagogischen Lebensgemeinschaften betreuten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sowie die dort tätigen Pflegeeltern und Pädagog*innen stehen im Focus der Aufmerksamkeit von Familium®,um diesen die bestmöglichen Bedingungen eines miteinander Lebens zu ermöglichen.
Q. Warum gibt es Familium®?
A. Im Jahre 2020 plant die Bundesregierung das achte Sozialgesetzbuch (Kinder- und Jugendhilfe) im Rahmen einer Gesetzesnovellierung zu modernisieren.
Im Rahmen der anstehenden Gesetzesnovellierung werden heimaufsichtsrechtliche Veränderungen diskutiert, die erhebliche Auswirkungen auf die Leistungserbringung im Bereich familienorientierter Angebote haben können. Es ist davon auszugehen, dass zukünftig familienorientierte Leistungsangebote (Erziehungsstellen nach § 34 SGB VIII, Sozialpädagogische Lebensgemeinschaften - SPLG, Kinderhäuser) ihren Anspruch auf eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII verlieren können. Dies hängt mit einer Neuformulierung des Einrichtungsbegriffs im KJSG zusammen. Familienorientierte Angebote, die derzeit über eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII verfügen, werden dann zukünftig mit einer hohen Wahrscheinlichkeit dem § 33 Satz 2 SGB VIII zugeordnet. Es ist damit zu rechnen, dass nach erfolgter Gesetzesnovellierung ein Großteil der familienorientierten Leistungserbringenden ihre Betriebserlaubnis verlieren. Hieraus resultieren aufgrund des wegfallenden Finanzierungsanspruchs vielfältige Probleme, da die Finanzierungsregeln für die stationären Angebote im SGB VIII keine Anwendung mehr finden. Leistungsangebote nach § 33 Satz 2 SGB VIII werden grundsätzlich mit den jeweils belegenden Jugendämtern verhandelt, wobei in diesem Bereich überwiegend deutlich niedrigere Pflegepauschalen Anwendung finden. Es ist davon auszugehen, dass zukünftig nur noch eine Betriebserlaubnis für familienorientierte Leistungsangebote erteilt wird, wenn die Angebote im Rahmen einer festen Organisationsstruktur (zum Beispiel einem Trägerdach untergeordnet) und einer statischen Zuordnung von Betreuungspersonen und Klientinnen und Klienten vorgehalten werden. Daher gehen wir davon aus, dass zukünftig (ca. ab Sommer 2020) viele kleine familienorientierte Leistungsanbietende auf der Suche nach Trägerstrukturen sein werden, die ihnen einen Fortbestand ihrer Einrichtung garantieren.
Neben dieser rechtlichen Veränderungstendenz im SGB VIII gibt es für bestehende Leistungserbringende im Bereich der Familienorientierung weitere rechtliche Unsicherheiten. So muss im Moment davon ausgegangen werden, dass Erziehungsstellen (SPLG), immer dann, wenn Festanstellungsmodelle Anwendung finden, gegen das Mindestlohngesetz (MiloG) verstoßen. Darüber hinaus haben Leistungserbringende im familienorientierten Bereich und Trägerorganisationen mit dem Thema „Scheinselbstständigkeit“ zu kämpfen. Hier gibt es derzeit viele sozialrechtliche Verfahren und Auseinandersetzungen gegenüber den Sozialversicherungsträgern und daraus resultierend rechtliche Unsicherheiten für die Pädagoginnen und Pädagogen in den einzelnen Angeboten.
Darüber hinaus fehlen vielen Einrichtungen im Bereich der Familienorientierung Unterstützungsmodelle, die bezogen auf die Aspekte Krisenintervention, Fachberatung, Krankheit, Urlaub, etc. entlastend und somit positiv auf die Klientinnen und Klienten wirken können.
Angesichts der Tatsache, dass derzeit viele kleine familienorientierte Leistungserbringende (z.B. SPLG) im Rahmen von Honorarverträgen vergütet werden, kann davon ausgegangen werden, dass, insbesondere aus finanziellen Gründen, keine ausreichenden Absicherungsmaßnahmen, bezogen auf die Altersabsicherung vorgenommen wurden. Das heißt, dass viele familienorientiert arbeitende Pädagoginnen und Pädagogen eine ernstzunehmende Versorgungslücke, bezogen auf ihre Rente, aufweisen.
Im Vergleich zu anderen Trägern, die im Bereich familienorientierter Angebote aufgestellt sind, willFamilium® einen Beitrag dazu leisten, dass dieser für die Kinder- und Jugendhilfe wichtige Bereich eine Zukunft erhält und die Mitarbeitenden dieses Angebotsfeldes ein Mehr an Unterstützung erhalten, um ihre Arbeit, zum Wohle der dort untergebrachten Kinder und Jugendlichen zu optimieren, ohne dabei auf Leistungen verzichten zu müssen, die andere Erzieherinnen und Erzieher bzw. Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter im Bereich der Jugendhilfe als selbstverständlich ansehen können (zum Beispiel Rentenversicherung durch ein Versorgungswerk, Rentenzusatzversicherung, Krankenzusatzversicherung, Fachberatung auf dem neuesten Stand, Kinderschutzberatung, etc.).
Q. Wie werde ich Regionalpartner?/ Wie lange dauert der Prozess, bis ich Regionalpartner bin?
Q. Welche Aufgaben übernimmt Familium® für mich?/ Welche Vorteile habe ich durch Familium®? Warum brauche ich Familium®?
A. Unsere Leistungen
Q. Wie funktioniert das Familium® Konstrukt?
A. Zur Übersicht
Q. Wie funktioniert das Prinzip der 10er-Karten?/ Muss ich auch eine 10er-Karte lösen, wenn ich weniger als 10 Familien andocke?
A. Über eine 10er-Karten können 10 familienorientiert tätige Familium®-Familien von den Regionalpartnern mit über die Familium® Leistungen versorgt werden. Das heißt, für diese 10 Familien erhalten Sie Beratungen sowie den Zugang zum Familium® Versorgungswerk.
Auch wenn Sie den Bereich der familienorientierten Angebote zunächst aufbauen wollen müssen Sie bei Familium® eine 10er-Karte lösen.
Q. Wie viele Familien kann ich andocken?
A. Pro 10er-Karte können bis zu 10 Familien mit bis zu 20 Plätzen angedockt werden.
Q. Vermittelt Familium® mir als Regionalpartner Familien?
A. Familien können sich ihre Regionalpartner selbst aussuchen. Bei Anfragen wird Familien mitgeteilt, welche Regionalpartner sich in ihrer geographischen Nähe befinden. Familium® betreibt keine aktive Akquise von Familien.
Q. Was kostet eine 10er-Karte in Familium®?
A. Pro 10er-Karte bezahlen Regionalpartner einen jährlichen Beitrag in Höhe von 9.000€.
Q. Welche Leistungen kann ich mit Familium® anbieten?
Q. Ich habe bisher noch keine Erziehungsstellen/SPLGs in meinem Angebotsportfolio angeboten. Ist Familium® für mich dennoch sinnvoll?
A. Ja! Familium® unterstützt Sie beim Aufbau eines familienorientierten Bereichs. Sie erhalten alles, was Sie benötigen, von uns. Durch Familium® besteht für Sie eine nahezu kostenneutrale Expansionsmöglichkeit.
Q. Wer übernimmt innerhalb des Familium® Konstruktes die Fachberatung?
A. Die Fachberatung der Familium®-Familien wird von den Regionalpartnern übernommen. Familium® bietet eine Fachberatung für die Fachberater*innen der Regionalpartner an.
Q. Wie kann ich Familium®-Familie werden?
A. Interessierte Familien können sich direkt bei einem unserer Familium® Regionalpartner bewerben. (Link zu unseren Regionalpartnern)
Q. Ich bin mir nicht sicher, ob ich mich als Familium®-Familie eigne. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
A. Zunächst ist Ihre Motivation, als Familium®-Familie tätig zu werden ausschlaggebend. Um als Pflegefamilie tätig zu werden bedarf es keiner fachlichen Ausbildung. Für Erziehungsstellen hingegen werden pädagogische Qualifikationen vorausgesetzt. Zukünftig möchten wir innerhalb von Familium® eine Pflegeelternschule aufbauen. Bis dahin können Sie sich gerne an unsere Geschäftsführung wenden . Zum Kontakt.
Q. Wieso muss ich mich selbstständig machen?
A. Es ist rechtlich nicht möglich, die Familium®-Familien bei den Regionalpartnern anzustellen, ohne dass gegen das geltende Mindestlohngesetz verstoßen wird. Um Ihnen dennoch möglichst viele Vorteile der festen Anstellung zu schaffen wurde das Familium®-Versorgungswerk gegründet. Darüber hinaus arbeiten wir zukünftig mit Kooperationspartnern zusammen, die Ihnen als Experten für Bereiche wie Steuererklärungen zur Verfügung stehen.
Q. Welches Honorar erhalte ich für meine Arbeit?
A. Das Honorar ist abhängig vom Regionalpartner und seinen Verhandlungen mit dem zuständigen Jugendamt. Familium® nimmt jedoch nur Regionalpartner auf, die sich einer Vergütung mindestens analog eines geltenden Tarifvertrags wie z. B. TVöD, BAT-KF, AVR etc. verpflichten.
Q. Gibt es Entlastungsmöglichkeiten?
A. In Familium® sollen bedarfsgerechte Entlastungsmöglichkeiten geschaffen werden. Hierzu zählen z.B. Ferienfreizeiten und ergänzendes Personal in Krankheitsfällen.
Q. Habe ich einen gesetzlichen Urlaubsanspruch?
A. Als Familium®-Familie haben Sie einen Honorarvertrag mit ihrem Regionalpartner. Da Sie selbstständig sind gilt der gesetzlich Urlaubsanspruch vorerst nicht für Sie. Dennoch möchten wir Ihnen Entlastungsmöglichkeiten wie Ferienfreizeiten etc. bieten.
Q. Brauche ich einen Regionalpartner?/ Kann ich mir einen Regionalpartner selbst aussuchen?
A. Im Konstrukt von Familium® benötigen Sie einen Regionalpartner. Dies ist aufgrund der gesetzlichen Novellierung des SGB VIII notwendig. Der Anspruch auf eine Betriebserlaubnis und damit der Finanzierungsanspruch besteht nur, wenn Sie als Familie bei einem Träger angedockt sind. Hier finden Sie Regionalpartner in Ihrer Nähe.
Q. Wer ist mein Ansprechpartner: Familium® oder mein Regionalpartner?
A. Ihr primärer Ansprechpartner ist ihr Regionalpartner. Ihr Regionalpartner wird von uns mit allen Informationen versorgt.
Q. Welche Leistungen bietet das Versorgungwerk an?
A. Hier geht’s zu den Leistungen des Versorgungswerks.
Q. Muss ich im Familium®-Versorgungswerk e.V. Mitglied werden?
A. Regionalpartner müssen im Versorgungswerk Mitglied werden, um die bei Ihnen angedockten Familien darüber versichern und absichern zu können.
Q. Kann ich das Versorgungswerk auch nutzen, ohne dass ich bei Familium® Regionalpartner werde?
A. Das Familium®-Versorgungswerk wurde exklusiv für Familium® geschaffen. Ohne eine Regionalpartnerschaft bei Familium® gibt es keinen Zugang.